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LG Hamburg, 20.01.2016 - 318 S 99/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 21 Abs 8 WoEigG, § 26 WoEigG, § 43 Nr 1 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestellung des Verwalters - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 09.09.2015 - 539 C 7/15
- LG Hamburg, 20.01.2016 - 318 S 99/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11
Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des …
Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2016 - 318 S 99/15
Die Klage auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht ist aber nur dann zulässig, wenn ihr der Versuch vorausgegangen ist, eine Verwalterbestellung durch die Gemeinschaft zu erreichen (Kammer, Urteil vom 23.05.2012 - 318 S 198/11, ZMR 2012, 889, Rn. 23, zitiert nach juris;… Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 26 Rdnr. 140).
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!
Die Klage auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht ist nur dann zulässig, wenn ihr der Versuch vorausgegangen ist, eine Verwalterbestellung durch die Gemeinschaft zu erreichen (LG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 318 S 99/15 -, Rn. 6, juris). - LG Hamburg, 07.06.2017 - 318 S 120/16
Gerichtliche Verwalterbestellung für eine werdende …
Dies bedeutet, dass eine oder mehrere geeignete Personen vorgeschlagen werden und die Konditionen des Verwaltervertrages benannt werden müssen (Kammer, Urteil vom 20.01.2016, 318 S 99/15;… LG Dortmund, ZMR 2016, 387 Rn. 18, zitiert nach juris). - AG Mainz, 13.04.2023 - 74 C 8/23
Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung
Die Angabe konkreter Verwaltervorschläge ist lediglich im Falle der gerichtlichen Verwalterbestellung erforderlich (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 7.11.2019 - 2-13 T 82/19; LG Hamburg 18. Fachkammer, Beschluss vom 20.01.2016 - 318 S 99/15).